Allgemeine Geschäftsbedingungen der Halbtagesspielgruppe
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Spielgruppe mit Halbtagesbetreuung in Hombrechtikon (nachfolgend "Halbtagtesspielgruppe") gelten für sämtliche Dienstleistungen (nachfolgend "Dienstleistungen") der Halbtagesspielgruppe. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit der Halbtagesspielgruppe geschäftliche Beziehungen pflegt (nachfolgend "Betreuungsperson").
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Halbtagesspielgruppe hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird ausschliesslich online unter www.halbtagesspielgruppe.ch publiziert.
2. Dienstleistungen
Die Dienstleistungen der Halbtagesspielgruppe richtet sich an Betreuungspersonen mit Kindern ab 1 1/2 Jahren bis Kindergarteneintritt. Die Betreuungstage können individuell pro Kind definiert werden.
Die Betreuungszeiten lauten wie folgt: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag jeweils 8:30 bis 11:30 Uhr. Die Halbtagesspielgruppe kann die Betreuungszeiten unter angemessener Vorankündigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern.
Witterungs- und Aktivitätsgerechte Kleidung ist Sache der Betreuungsperson.
3. Tarife
Die im Vertrag und auf der Webseite der Halbtagesspielgruppe publizierten Tarife (Monatspauschale) sind gültig und können jederzeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, durch die Halbtagesspielgruppe geändert werden.
- Die Monatspauschale ist monatlich im voraus, bis spätestens zum 25. des Vormonats, auf das Bankkonto der Halbtagesspielgruppe zu überweisen.
- Es werden keine Rückerstattungen bei Abwesenheit des Kindes durch z.B. Ferien, Feiertage oder Krankheit gewährt.
- Dieses Unternehmen ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.
4. Ferien
Während den offiziellen Schulferien von Hombrechtikon sowie nationalen Feiertagen, bleibt die Halbtagesspielgruppe geschlossen.
- Ferienplan Schule Hombrechtikon
- Nationale Feiertage gemäss Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Zürich
Der Betreuungsvertrag garantiert Ihnen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind. Dieser Platz ist für Ihr Kind bis zum Ende der Kündigungszeit reserviert. Da wir den Platz für Ihr Kind während Ferien oder bei Krankheit verständlicherweise nicht tage- oder wochenweise weitergeben können, entfällt eine Rückerstattung.
5. Krankheit
Bei Erkrankung oder Verunfallen des Kindes in der Halbtagesspielgruppe, wird die Betreuungsperson sofort benachrichtigt, damit sie dieses sobald als möglich abholen können. Ein krankes Kind darf wegen der Ansteckungsgefahr nicht in die Halbtagesspielgruppe gebracht werden. Kann ein Kind nicht kommen, muss es bis spätestens 08.30 Uhr abgemeldet werden. Die Betreuungspersonen werden gebeten, Ferienabsenzen so früh wie möglich zu melden. Absenzen wie Ferien, Krankheit oder Unfall können nicht nachgeholt werden.
6. Vertragsabschluss und Kündigung
Dienstleistungen und Tarife, die unter www.halbtagesspielgruppe.ch publiziert sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit (z.B. sollten alle Betreuungsplätze schon ausgebucht sein). Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über die Webseite, per Telefon, E-Mail oder schriftlich (mittels unterschriebenem Vertrag im Doppel) seine Anmeldung aufgibt. Das Eintreffen einer Anmeldung wird dem Kunden mittels einer Bestätigung an die von ihm angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt.
Der erste Monat gilt gegenseitig als Probezeit. Danach beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate auf das Ende eines jeden Kalendermonats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und für jedes Kind separat erfolgen.
Die Verträge sind ohne feste Laufzeit und können unter Einhaltung der Kündigunsfristen beidseitig gekündigt werden.
7. Zahlungsverzug
Kommt die Betreuungsperson seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die der Kunde der Halbtagesspielgruppe unter irgendeinem Titel schuldet sofort fällig und die Halbtagesspielgruppe kann diese sofort einfordern und weitere Dienstleistungen an ihn einstellen. Die Halbtagesspielgruppe kann ab der 1. Mahnung eine Umtriebsgebühr von CHF 20.- erheben. die Halbtagesspielgruppe behält sich das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.
8. Haftung und Versicherung
Die Betreuungspersonen sind für die Kranken- und Unfallversicherung sowie für die Privathaftpflichtversicherung des Kindes verantwortlich. Für Schäden, welche die Kinder verursachen, haften die Eltern. Die Halbtagesspielgruppe verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Nicht mitversichert in der Betriebshaftpflichtversicherung sind Personenschäden, die sich die Kinder alleine oder gegenseitig zufügen.
Die Halbtagesspielgruppe haftet nicht für Schäden und Unfälle. Schadenersatzansprüche gegen die Halbtagesspielgruppe und ihre Hilfspersonen sind, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die durch Fehlleistung oder durch Leistungsausfall ergeben, ist wegbedungen.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Meilen. Der Vertrag untersteht Schweizer Recht.
Version vom March 2017